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Kein Kündigungsschutz in Kleinfirmen? – Das sind meine Rechte!
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Deutschland – Land der Arbeitnehmer-Rechte? Von wegen! Wer in einem Kleinunternehmen arbeitet, genießt nicht dieselben Rechte wie jemand, der in einem größeren Betrieb arbeitet. Zahlen vom Statistischen Bundesamt zeigen, dass rund 61 Prozent der Deutschen in kleinen und mittleren Unternehmen angestellt sind. Welche Unterschiede bestehen also? Gilt auch in Kleinbetrieben der Kündigungsschutz? Wie sieht es mit Krankengeld, Elternschutz oder Urlaubstagen aus? Maria Sandoval ist Chefredakteurin der FRAU IM TREND und hat hierzu recherchiert. Hallo Frau Sandoval!
„Hallo, ich grüße Sie.“ Frage: Eine der wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer ist der Kündigungsschutz. Gilt der auch bei Kleinfirmen? Antwort: „Er gilt! Aber erst ab einer Mitarbeiterzahl ab … … Religionszugehörigkeit gekündigt werden.“ Frage: Wie sieht es mit Krankheit und Urlaub aus. Gelten da andere Regeln in Kleinbetrieben? Antwort: „Nein, die gelten nicht. Die Lohnfortzahlung … … sind. Also auch die Samstage.“ Frage: Und wie sieht es aus bei...
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Endlich wieder Spargel! - Wie erkenne ich gute Ware? Das Auto öfter stehen lassen - Ist das die neue Mobilität? Beliebter als Vater Boris? - Deutschland feiert Anna ErmakovaKein Kündigungsschutz in Kleinfirmen? – Das sind meine Rechte!


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