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22.02.2017
- 06:00 UHR
- Recht - Kollegengespräch
Alkohol und Autofahren - Böses Erwachen nach „Helau!“ und „Alaaf!“
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Der Karneval beginnt (Weiberfastnacht: 23.02)! Unbedingt dazu gehören Kamelle, Ausgelassenheit, Kostüme und – ja, natürlich auch der Alkohol! Der kann aber für jede Menge Ärger sorgen. Unfälle steigen zum Beispiel drastisch an während der sogenannten fünften Jahreszeit. Dabei wissen wir eigentlich: Niemals sollte man betrunken Auto fahren! Welche Folgen das haben kann, darüber spreche ich meinem Kollegen Dirk Freytag. Hallo Dirk!
„Hallo.“ Frage: Im Prinzip wissen wir ja, dass man keinesfalls be- oder angetrunken Auto fahren soll. Welche strafrechtlichen Folgen hätte es, wenn ich es dennoch tue und die Polizei mich anhält? Antwort: „Bei Fahrauffälligkeiten, also z.B. Schlangenlinien oder zu dichtes Auffahren, können schon ab 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und Bußgeld winken. Ab 1,1 Promille gibt’s gar keine Diskussionen mehr: Da geht das Gesetz von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Und da blühen: Drei P...
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