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Schummeln erlaubt? – jeder Dritte macht falsche Angaben in der Bewerbung!
VORSCHLAG ZUR ANMODERATION:
Kriegt man nur durch Lügen einen tollen Job? Experten gehen davon aus, dass jeder Dritte in einer Bewerbung wissentlich falsche Angaben macht! Dass das sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wissen die Wenigsten - Aber was ist im Lebenslauf wirklich verboten, wo darf man ein bisschen „beschönigen“? Tilo Neuhaus, der stv. Chefredakteur von GUTER RAT hat genau das für die aktuelle Ausgabe recherchiert. Hallo Herr Neuhaus!
„Hallo.“ Frage: Herr Neuhaus, wie viel Flunkern ist bei einer Bewerbung erlaubt? Antwort: „Also grundsätzlich ist Lügen bei einer … … man für die Position nicht qualifiziert ist.“ Frage: Aber gehört ein bisschen Übertreibung nicht auch dazu? Es heißt doch immer, man solle sich bei Bewerbungen ins beste Licht rücken. Antwort: „Also ins beste Licht soll man sich rücken … … dann wird man da bestimmt nicht glücklich.“ Frage: Wenn Tricksen verboten ist, wie...
Schummeln erlaubt? – jeder Dritte macht falsche Angaben in der Bewerbung!
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